Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst. Die Auflösung ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Ein verbleibendes Vermögen fällt dem Bund zu.
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle