§ 9 ITFG
Zuständigkeit
Für die Durchführung des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle