Gesetze › JGG › Zweiter Teil Jugendliche› Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen› Vierter Abschnitt Die Jugendstrafe § 19 JGG - Jugendgerichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 18 Dauer der Jugendstrafe § 20