Gesetze › JGG › Zweiter Teil Jugendliche› Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen› Fünfter Abschnitt Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung § 20 JGG (weggefallen) Jugendgerichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 19 § 21 Strafaussetzung