Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Kuratorium mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder beschlossen wird. Das Gleiche gilt für Änderungen der Satzung.
Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle