§ 8 JudDenkmStiftG
Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder des Kuratoriums und des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Reisekostenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz.
Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle