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§ 8 JudDenkmStiftG

Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Mitglieder des Kuratoriums und des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Reisekostenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz.

Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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