Gesetze › KälteMechaAusbV § 2 KälteMechaAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik/zur Mechatronikerin für Kältetechnik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild