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KälteMechaAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik/zur Mechatronikerin für Kältetechnik
- Eingangsformel
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 4Durchführung der Berufsausbildung
- § 5Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- § 6Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- § 7Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- § 8Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage(zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik/zur Mechatronikerin für Kältetechnik