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§ 1 KürschAusbV

Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kürschner/Kürschnerin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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