Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kürschner/Kürschnerin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle