§ 2 KürschAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Kürschner/Kürschnerin wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle