Gesetze › KürschAusbV § 3 KürschAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 4 Ausbildungsberufsbild