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§ 10 KFBauMechAusbV
Prüfungsbereich Auftragsplanung
Im Prüfungsbereich Auftragsplanung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Arbeitsabläufe unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften zu planen,
- 2.
Arbeitssicherheits-, Umweltschutz- und Gesundheitsschutzbestimmungen zu berücksichtigen,
- 3.
die für die Herstellung erforderlichen Bauteile, Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel festzulegen und dabei die technischen Regeln und die Werkstoffeigenschaften zu beachten,
- 4.
informationstechnische, technologische und mathematische Sachverhalte zu bewerten sowie
- 5.
Lösungswege unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte darzustellen.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Aufgaben müssen sich auf den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag nach § 9 beziehen.
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.