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KFBauMechAusbV
Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1 Prüfung Teil 1
- § 7Inhalt des Teiles 1
- § 8Prüfungsbereiche des Teiles 1
- § 9Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- § 10Prüfungsbereich Auftragsplanung
Unterabschnitt 2 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
- § 11Inhalt des Teiles 2
- § 12Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
- § 13Prüfungsbereich Kundenauftrag
- § 14Prüfungsbereich Karosserieinstandhaltungstechnik
- § 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 17Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
- § 18Inhalt des Teiles 2
- § 19Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
- § 20Prüfungsbereich Kundenauftrag
- § 21Prüfungsbereich Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
- § 22Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 23Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 24Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
- § 25Inhalt des Teiles 2
- § 26Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
- § 27Prüfungsbereich Kundenauftrag
- § 28Prüfungsbereich Caravan- und Reisemobiltechnik
- § 29Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 30Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 31Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3 Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- § 34Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
- Anlage 2(zu § 32 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen