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§ 4 KFBauMechAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung:
- a)
Karosserieinstandhaltungstechnik,
- b)
Karosserie- und Fahrzeugbautechnik oder
- c)
Caravan- und Reisemobiltechnik sowie
- a)
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Bedienen von Fahrzeugen und Systemen sowie Einsetzen von Arbeitsmitteln,
- 2.
Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen,
- 3.
Messen und Prüfen von Systemen,
- 4.
Durchführen von Instandhaltungsarbeiten,
- 5.
Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 6.
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
- 7.
Instandsetzen von Fahrzeugen und Fügen von Bauteilen,
- 8.
Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
- 9.
Anfertigen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen,
- 10.
Prüfen, Pflegen und Schützen von Oberflächen sowie
- 11.
Kontrollieren und Übergeben von Fahrzeugen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik sind:
- 1.
Beurteilen von Schadensumfängen,
- 2.
Instandhalten von Karosserien, Aufbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken,
- 3.
Instandsetzen und Herstellen von vernetzten Systemen,
- 4.
Um- und Nachrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen sowie
- 5.
Herstellen und Aufbereiten von Oberflächen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik sind:
- 1.
Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf-, Umbauen und Nachrüsten von Karosserien, Bauteilen, Baugruppen und Fahrgestellen,
- 2.
Durchführen von Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten,
- 3.
Instandhalten von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen sowie von Baugruppen,
- 4.
Beurteilen von Schadensumfängen und
- 5.
Herstellen, Aufbereiten und Schützen von Oberflächen.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Absatz 4 genannten Berufsbildpositionen sind in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
- 1.
Karosseriebau oder
- 2.
Fahrzeugbau.
Der Ausbildende legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik sind:
- 1.
Beurteilen von Schäden, Fehlern und Störungen,
- 2.
Prüfen und Instandhalten von Karosserien, Bauteilen, Baugruppen, Aufbauten, Anbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken,
- 3.
Herstellen, Prüfen, Einstellen und Instandhalten von vernetzten Systemen,
- 4.
Konzipieren, Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf-, Umbauen und Nachrüsten von Bauteilen, Baugruppen und Fahrzeuginterieur sowie
- 5.
Herstellen, Aufbereiten, Pflegen und Konservieren von Oberflächen.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
- 6.
betriebliche und technische Kommunikation sowie
- 7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.