Gesetze › KflDiAusbV › Fünfter Teil Schlussvorschriften § 22 KflDiAusbV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft. Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 21 Abschlussprüfung Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen/zur Kauffrau im Gesundheitswesen