Gesetze › KGSG › Kapitel 2 Schutz von Kulturgut vor Abwanderung› Abschnitt 1 Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes § 5 KGSG Grundsatz Nationales Kulturgut unterliegt als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands dem Schutz gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet nach diesem Gesetz. Kulturgutschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Internetportal zum Kulturgutschutz § 6 Nationales Kulturgut