Gesetze › KGSG › Kapitel 6 Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes § 72 KGSG Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut Wer Eigentümer des Kulturgutes ist, das unrechtmäßig ausgeführt worden ist und in das Bundesgebiet zurückgegeben worden ist, bestimmt sich nach den deutschen Sachvorschriften. Kulturgutschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 71 Kosten § 73 Rechtsverbindliche Rückgabezusage