AdvoCite

§ 1 KInvFErrG

Errichtung eines Sondervermögens

Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvF) errichtet.

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved