§ 1 KInvFErrG
Errichtung eines Sondervermögens
Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvF) errichtet.
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle