Aus dem Sondervermögen sollen Finanzhilfen an die Länder zur Förderung von besonders bedeutsamen Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt werden.
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle