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§ 6 KInvFErrG

Rechnungslegung

Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens. Sie ist als Übersicht der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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