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Anlage KlaCembAusbV
(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 65 - 72)
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | ||
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 24. Monat | 25. bis 42. Monat | |||
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| 1 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a)besaitete Tasteninstrumente nach Bauweisen, Konstruktionsmerkmalen und historischen Gesichtspunkten unterscheidenb)Zustand von Tasteninstrumenten beurteilen und dokumentierenc)Arbeitsaufträge prüfen und bearbeiten, Arbeitsschritte festlegen, Zeitbedarfe abschätzend)Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffene)Skizzen und normgerechte Zeichnungen anfertigen und anwendenf)Werk- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen sowie Materialbedarf ermitteln und Material disponiereng)Arbeitsplatz nach sicherheitsrelevanten und ergonomischen Gesichtspunkten einrichten; ergonomische Kriterien bei Bewegungsabläufen und Körperhaltung beachtenh)Sachverhalte darstellen; Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, anwendeni)Informations- und Kommunikationstechniken anwendenj)auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und sichern; Datenschutz beachten | 8 | ||
| k)Arbeiten im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Teamarbeit auswertenl)Liefertermine und -bedingungen beachtenm)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und arbeitssicherheitstechnischer Gesichtspunkte festlegen und dokumentierenn)technische Entwicklungen feststellen und berücksichtigen | 2 | ||||
| 2 | Be- und Verarbeiten von Holz und Metall sowie von sonstigen Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich Funktion und Einsatz auswählenb)Werkzeuge und Geräte handhaben, pflegen und instand halten, insbesondere Werkzeuge schärfenc)Maschinen unter Beachtung von sicherheitsrelevanten und ergonomischen Aspekten einrichten, bedienen und pflegen | |||
| d)Störungen und Fehler feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifene)Messtechniken und -werkzeuge auswählen, Messungen durchführen, Toleranzen berücksichtigenf)Hölzer, Metalle und sonstige Werkstoffe nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und nach Verwendungszweck zuordnen; Artenschutzbestimmungen beachteng)Hölzer, Metalle und sonstige Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere nach akustischen, optischen und mechanischen Eigenschaften, auswählen, Holzfeuchte, -einschnitt und -fehler beachtenh)Hölzer sowie sonstige Werk- und Hilfsstoffe lagern, Vorschriften und Lagerkriterien einhalteni)Hölzer, Metalle und sonstige Werkstoffe, insbesondere durch Zuschneiden, Sägen, Feilen, Hobeln, Stemmen und Biegen, manuell bearbeitenj)Werkstoffe, insbesondere durch Sägen und Bohren, maschinell bearbeitenk)Materialverbindungen nach Verwendungszweck auswählenl)Verbindungen zwischen gleichen und unterschiedlichen Materialien, insbesondere Holz-, Klebe- und Schraubverbindungen, herstellen; Gesundheits- und Umweltschutz- sowie Verarbeitungsvorschriften beachtenm)Furniere unter Beachtung des Furnierbildes auswählen, fügen und zusammensetzenn)Furnierklebetechniken unterscheiden und auswählen, Furniere aufbringeno)furnierte Teile verputzen und für die Oberflächenbehandlung vorbereiten | 14 | ||||
| p)Spezialwerkzeuge und Schablonen herstellen | 2 | ||||
| 3 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheidenb)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigenc)Wareneingangskontrollen sowie prozessorientierte Zwischen- und Endkontrollen durchführen, Ergebnisse bewerten und dokumentierend)zugelieferte und gefertigte Teile lagern, Lagerkriterien beachten | 4 | ||
| e)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifenf)zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen | 2 | ||||
| 4 | Herstellen von akustischen Anlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a)akustische Anlagen von Klavieren, Flügeln und Cembali, insbesondere nach Bauarten, unterscheidenb)Bauteile, insbesondere Rasten, Resonanzkörper, Bodenlager, Stimmstöcke, Resonanzböden mit Rippen, Stege, Plattenlager, Gussplatten und Anhangleisten, zuordnenc)Bauteile, insbesondere Rasten, Bodenlager, Resonanzböden mit Rippen, Stege, Plattenlager und Anhangleisten, planen und herstellen | 10 | ||
| d)Bauteile nach Konstruktionsvorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung von Resonanzbodenwölbung, Stegüberhöhung und Saitenlängen, planen, herstellen und zusammenfügene)Saitenbezug anfertigen und Saiten aufziehen | 9 | ||||
| 5 | Stimmen von Instrumenten (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a)Stimmverfahren unterscheiden und auswählenb)Stimmwerkzeuge auswählen und unter ergonomischen Kriterien anwendenc)Temperatur legen, nach Oktaven stimmen und chorrein stimmenoderTemperatur legen, nach Oktaven stimmen und Register stimmend)Instrumente, insbesondere nach Gehör, vorstimmen | 22 | ||
| e)Instrumente, insbesondere nach Gehör, stimmen | 7 | ||||
| 6 | Behandeln von Oberflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a)Verfahren der Oberflächenbehandlung sowie Auftragstechniken unterscheiden und zuordnenb)Eigenschaften und Reaktionen von Oberflächenbehandlungsmitteln, insbesondere von Beizen, Bleichmitteln und Lacken, unterscheidenc)Maßnahmen des Gesundheitsschutzes anwendend)Oberflächen, insbesondere durch Schleifen, Bleichen, Lackieren, Polieren, Färben und Patinieren, behandelne)Maßnahmen zur Entsorgung von Gefahrstoffen ergreifen, Sicherheitsregeln beachtenf)behandelte Oberflächen prüfen | 10 | ||
| 7 | Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a)Gespräche mit internen oder externen Kunden führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigenb)Kunden über betriebliches Leistungsspektrum informierenc)produktspezifische Informationen beschaffen, nutzen und auswerten | 10 | ||
| d)Zielgruppen und Absatzmärkte erkennene)Kundenanforderungen ermitteln, auf Umsetzbarkeit prüfen und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen; Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickelnf)Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwendeng)Kundenkontakte auswertenh)Kundenbeanstandungen entgegennehmen, beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifeni)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen | 4 | ||||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | ||
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 24. Monat | 25. bis 42. Monat | |||
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| 1 | Vorrichten und Einbauen von Spielwerken von Klavieren und Flügeln (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a)Funktion und Bauweise von Spielwerken, Mechaniken und Schaltungen, insbesondere von Klavieren, Flügeln und Cembali, unterscheidenb)Mechaniken, Klaviaturen und Schaltungen vorrichtenc)Schaltungen herstellen und unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben einbauend)Mechaniken und Klaviaturen unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben einbauen | 16 | ||
| 2 | Komplettieren und Regulieren von Spielwerken von Klavieren und Flügeln (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | a)Regulierwerkzeuge auswählen und unter ergonomischen Kriterien anwendenb)Mechaniken unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben, insbesondere durch Einbau von Dämpfung, Hammerstielen und Hammerköpfen, komplettieren | 24 | ||
| c)Klaviaturen und Mechaniken nach Maßvorgaben regulieren, auswiegen und ausarbeitend)Schaltungen einstellen | |||||
| 3 | Intonieren von Klavieren und Flügeln (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | a)Hammerköpfe nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und auswählenb)Intonierverfahren unterscheiden und auswählenc)Intonierwerkzeuge auswählen und unter ergonomischen Kriterien anwendend)Hammerkopffilze, insbesondere durch Vorstechen und Schleifen, vorbereitene)klangliche Optimierung, insbesondere durch Stechen und Schleifen von Hammerkopffilzen, durchführen | 14 | ||
| 4 | Einbauen von Zusatzeinrichtungen bei Klavieren und Flügeln (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | a)Zusatzeinrichtungen hinsichtlich Eigenschaften und Funktionen unterscheidenb)Zusatzeinrichtungen, insbesondere Stummschaltungssysteme und Feuchtigkeitsregulatoren, auswählen und nach Herstellerangaben einbauenc)Spielwerksanpassungen vornehmen | 4 | ||
| 5 | Reparieren von Klavieren und Flügeln (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | a)Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und dokumentierenb)Reparaturumfang feststellen, Kosten abschätzen, Reparaturauftrag mit Kunden abstimmenc)Teile von akustischen Anlagen, insbesondere Resonanzböden, Stege, Stimmstöcke, Stimmwirbel und Saiten, reparieren und ersetzend)Spielwerke ausbauen und reinigene)Mechanikteile reparieren und ersetzen, insbesondere Hammerköpfe austauschen und abziehen, Mechanikglieder garnieren, tuchen und achsen, Dämpfung austauschenf)Klaviaturteile, insbesondere Tastenbeläge, Filz- und Tuchgarnierungen, reparieren und ersetzeng)Spielwerke nach Reparatur einbauen und regulierenh)Schaltungen und Zusatzeinrichtungen warteni)Gehäuseteile reparierenj)Oberflächen instand setzen | 20 | ||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | ||
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 24. Monat | 25. bis 42. Monat | |||
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| 1 | Bearbeiten und Einbauen von Mechaniken und Schaltungen (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) | a)Funktion und Bauweise von Mechaniken, Schaltungen und Spielwerken, insbesondere von Cembali, Spinetten, Clavichorden, Hammerflügeln und Klavieren, unterscheidenb)Mechaniken, insbesondere Cembalomechaniken, unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben herstellen und vorrichtenc)Schaltungen herstellen und unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben einbauen und regulierend)Mechanikteile, insbesondere Springerrechen, Springer und Dämpfungen, unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben einbauene)Mechaniken regulieren und ausarbeiten | 24 | ||
| 2 | Herstellen, Bearbeiten und Einbauen von Klaviaturen (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | a)ein- und zweimanualige Klaviaturen unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben herstellen und vorrichtenb)Klaviaturen regulieren, auswiegen und ausarbeitenc)Manualkoppeln für zweimanualige Klaviaturen herstellen und einbauend)Klaviaturen unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben einbauen | 18 | ||
| 3 | Intonieren von Cembali (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) | a)Kiele, insbesondere Kunststoff- und Federkiele, nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und auswählenb)Intonierwerkzeuge auswählen und unter ergonomischen Kriterien anwendenc)Kielmaterialien durch Zuschneiden auf Maß und Form vorbereitend)klangliche Optimierung durch Nachschneiden von Kielen durchführen | 13 | ||
| 4 | Reparieren von Cembali (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) | a)Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und dokumentierenb)Reparaturumfang feststellen, Kosten abschätzen, Reparaturauftrag mit Kunden abstimmenc)Teile von akustischen Anlagen, insbesondere Resonanzböden, Rippen, Stege, Stimmstöcke, Stimmwirbel und Saiten, reparieren und ersetzend)Spielwerke ausbauen und reinigene)Mechanikteile reparieren und ersetzen, insbesondere Kiele und Zungen austauschen, Dämpfungen nachschneiden und austauschen | 15 | ||
| f)Klaviaturteile, insbesondere Tastenbeläge, Tastenführungen und Garnierungen, reparieren und ersetzeng)Spielwerke nach Reparatur einbauen und regulierenh)Schaltungen und Zusatzeinrichtungen instand setzen und reguliereni)Oberflächen instand setzenj)Zustand historischer Tasteninstrumente beurteilen und dokumentieren, Originalsubstanz bewahren, restaurierungsethische und physikalische Gesichtspunkte berücksichtigen | |||||
| 5 | Veredeln von Oberflächen (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) | a)Veredelungstechniken, insbesondere Vergolden und Tapezieren, unterscheiden und auswählenb)Untergründe vorbereitenc)Vergoldungstechniken, insbesondere Blattvergoldung, anwendend)Tapeten, insbesondere unter Beachtung von Rapporten und Druckbildern, aufbringen | 8 | ||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | ||
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 24. Monat | 25. bis 42. Monat | |||
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| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen | |||
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 5 Nummer 2) | a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen | |||
| d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben | während der gesamten Ausbildung | ||||
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | |||
| 4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 5 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | |||