AdvoCite

§ 8 KMAnzV

Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten

Wird der Jahresabschluss ohne Änderungen festgestellt, so genügt die Mitteilung hierüber mit dem Datum des Tages der Feststellung; die Einreichung des festgestellten Jahresabschlusses ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Kryptomärkteanzeigenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved