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KMAnzV
Kryptomärkteanzeigenverordnung
- Eingangsformel
- § 1Einreichungsverfahren
- § 2Anzeigen bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr und bei Errichtung einer Zweigniederlassung
- § 3Anzeigen bei bedeutenden Beteiligungen am eigenen Institut und bei passivischen engen Verbindungen
- § 4Anzeigen bei aktivischen engen Verbindungen
- § 5Anzeigen bei wesentlichen Auslagerungen
- § 6Anzeigen bei der Vereinigung von Instituten
- § 7Anzeigen bei Nebentätigkeiten und bei Beteiligungen
- § 8Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
- § 9Inkrafttreten
- Anlage 1(zu § 3 Absatz 1 und 2) Passivische Beteiligungsanzeige
- Anlage 2(zu § 3 Absatz 4 Satz 3 und § 4 Absatz 3 Satz 2) Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen,
- Anlage 3(zu § 4 Absatz 1 und 2) Aktivische Beteiligungsanzeige
- Anlage 4(zu § 7 Absatz 1) Anzeige von Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
- Anlage 5(zu § 7 Absatz 2) Beteiligungen von Geschäftsleitern und den für die Geschäftsleitung des Instituts verantwortlichen Personen