AdvoCite
Anlage 3 KonfV
(zu § 2 Absatz 2) Zutaten
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 2156; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Zutaten
- 1.
Honig:in allen Erzeugnissen als Ersatz für einen Teil des Zuckers oder den gesamten Zucker;
- 2.
Fruchtsaft, auch konzentriert:ausschließlich in Konfitüre;
- 3.
Saft aus Zitrusfrüchten, auch konzentriert, bei aus anderen Früchten hergestellten Erzeugnissen:ausschließlich in Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee und Gelee extra;
- 4.
Saft aus roten Früchten, auch konzentriert:ausschließlich in Konfitüre und Konfitüre extra aus Hagebutten, Erdbeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, roten Johannisbeeren, Pflaumen und Rhabarber;
- 5.
Saft aus roten Rüben, auch konzentriert:ausschließlich in Konfitüre und Gelee aus Erdbeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, roten Johannisbeeren und Pflaumen;
- 6.
ätherische Öle aus Zitrusfrüchten:ausschließlich in Zitrusmarmelade und Gelee-Marmelade;
- 7.
Speiseöle und -fette zur Verhütung der Schaumbildung:in allen Erzeugnissen;
- 8.
flüssiges Pektin:in allen Erzeugnissen;
- 9.
Schalen von Zitrusfrüchten:in Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee und Gelee extra;
- 10.
Blätter von Pelargonium odoratissimum:in Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee und Gelee extra aus Quitten;
- 11.
Spirituosen, Wein und Likörwein, Nüsse, Kräuter, Gewürze, Vanille, Vanilleauszüge und Vanillin:in allen Erzeugnissen.