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Anlage KPrüfTechnAusbV

(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3800 - 3802)

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
1234
1Abwicklung von Prüfaufträgen vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)a)Rohstoffe und Werkstoffe anhand ihrer Eigenschaften einteilenb)branchentypische Herstellungsverfahren unterscheiden4
c)Arbeitsabläufe planen und organisierend)Prüfverfahren auswählene)Prüfpläne erstellenf)Umgebungsbedingungen und Prüfparameter kontrollieren und Einhaltung der Prüfbedingungen sicherstelleng)Prüfgeräte vorbereiten6
2Betriebsbereitschaft von Prüfplätzen sicherstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)a)Werkzeuge, Messgeräte und Betriebseinrichtungen warten und pflegenb)rechtliche Vorschriften, Normen und Arbeitsanweisungen einhaltenc)Rückführungssysteme für Probenmaterial und Verbrauchsmaterial anwenden und Wiederverwendung oder Recycling dokumentieren8
d)Arbeits- und Betriebsstoffe disponieren2
3Proben nehmen und vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)a)Probennahmepläne erstellenb)Geräte zur Entnahme von Proben auswählenc)repräsentative Proben von Flüssigkeiten und Feststoffen entnehmend)Proben kennzeichnen und Probennahmeprotokolle erstellene)Proben homogenisieren, Proben einengen und Mischproben herstellenf)Rückstellmuster kennzeichnen, einlagern und dokumentiereng)Proben verpacken, lagern und für den Transport vorbereitenh)Prüfkörper nach Vorgaben herstellen, insbesondere durch Brechen, Mahlen, Mischen, Teilen, Sägen, Bohren, Schleifen, Trocknen und Brenneni)Prüflösungen nach Vorgaben herstellen10
4Chemische und mineralogische Zusammensetzung von Rohstoffen und Werkstoffen ermitteln (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)a)Haupt- und Nebenbestandteile mit den Vorproben Boraxperle und Flammenfärbung ermittelnb)Haupt- und Nebenbestandteile mit den gravimetrischen Verfahren Trocknung und Glühverlust ermittelnc)pH-Wert-Messung durchführen11
d)Anionen und Kationen mit Fällungs- und Farbreaktionen qualitativ nachweisene)Haupt- und Nebenbestandteile mit spektroskopischen Verfahren ermittelnf)Titrationsverfahren durchführeng)mineralogische Untersuchungen, insbesondere Dilatometrie, Differenzthermoanalyse, Thermogravimetrie und optische Verfahren, durchführenh)analytische Berechnungen durchführen20
5Physikalische und keramische Eigenschaften von Rohstoffen und Werkstoffen ermitteln (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)a)Dichte und Porosität ermittelnb)Feuchte, Korngröße und Korngrößenverteilung bestimmenc)Brennfarbe und Schwindung prüfend)verfahrensspezifische Berechnungen durchführen11
e)Festigkeit, Härte, Elastizität, Viskosität und Plastizität ermittelnf)Wärmeausdehnung, Temperaturwechselbeständigkeit und Schmelzverhalten prüfen16
6Anwendungstechnische Prüfungen und Versuche durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)a)Maßhaltigkeit und äußere Beschaffenheit prüfen5
b)Versuche auftragsbezogen aufbauenc)Gebrauchsfähigkeit von Produkten ermittelnd)Verhalten gegenüber chemischen, mechanischen oder thermischen Beanspruchungen prüfen18
7Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)a)Prüfverlauf und Messwerte dokumentieren, auch digitalb)Messwerte auf Plausibilität prüfen und statistisch auswertenc)Prüfergebnisse protokollieren, bewerten und kommunizierend)Bescheinigungen vorbereiten13
e)Fehler analysieren, Prüfprozesse optimieren und die Optimierungsmaßnahmen dokumentierenf)zusammenfassende Prüfberichte erstellen10
8Medien der betrieblichen und technischen Kommunikation anwenden (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)a)Informationsquellen auswählen und Informationen beschaffen und bewertenb)auftragsbezogene Daten unter Einhaltung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren, auch digitalc)betriebsspezifische Software für Tabellenkalkulation, Textverarbeitung und Präsentation nutzend)Laborinformationssysteme nutzen und Datentransfer sicherstellene)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen und Gesprächsergebnisse dokumentierenf)fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden8
9Prozesse des Qualitätsmanagements anwenden (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)a)betriebliches Qualitätssicherungssystem im eigenen Aufgabenbereich anwendenb)Prüfmittelüberwachung durchführen8
c)Instrumente der kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen anwenden6
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen
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1Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigungb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennenwährend der gesamten Ausbildung
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Keramikprüftechnologenausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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