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§ 10 KrAbfWUTechAusbV

Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. 1.

    „Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen“,

  2. 2.

    „Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“,

  3. 3.

    „Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ sowie

  4. 4.

    „Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Kreislauf- und Abfallwirtschaftsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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