AdvoCite
KrAbfWUTechAusbV
Kreislauf- und Abfallwirtschaftsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- § 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 7Inhalt des Teiles 1
- § 8Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 9Inhalt des Teiles 2
- § 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 11Prüfungsbereich „Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen“
- § 12Prüfungsbereich „Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“
- § 13Prüfungsbereich „Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“
- § 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 16Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3 Weitere Berufsausbildungen
Abschnitt 4 Schlussvorschrift