§ 2 KraftstoffLBV
Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen
Der Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen wird durch Verordnung bestimmt. Er kann für Benzin und Dieselkraftstoff unterschiedlich sein.
Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle