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KraftstoffLBV
Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung
1. Abschnitt Liefer- und Bezugsbeschränkungen für Kraftstoffe
- § 1Liefer- und Bezugsbeschränkungen
- § 2Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen
- § 3Geltungsdauer von Bezugscheinen
2. Abschnitt Zuteilung von Bezugscheinen auf Antrag für bestimmten Bedarf
- § 4Bedarf, für den Bezugscheine zugeteilt werden
- § 5Zuteilungskürzungen durch Verordnung
- § 6Antragsberechtigte
3. Abschnitt Verfahrensvorschriften zu den §§ 4 bis 6
- § 7Anträge von Privatpersonen
- § 8Anträge von Gewerbetreibenden, Landwirten, freiberuflich Tätigen sowie für sonstigen beruflichen Bedarf
- § 9Anträge der öffentlichen Hand
- § 10Antragszeiträume
- § 11Vorabausgabe von Bezugscheinen
4. Abschnitt Ausgabe von Bezugscheinen unabhängig vom Bedarf
5. Abschnitt Zuständigkeiten
6. Abschnitt Zuteilung von Kraftstoff für auswärtige Kraftfahrzeuge sowie in sonstigen besonderen Fällen
- § 15Zuteilung für außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zugelassene Kraftfahrzeuge
- § 16Bezugscheine für Vertretungen anderer Staaten, internationale Organisationen und verbündete Streitkräfte
7. Abschnitt Vorschriften für Kraftstoffhändler
- § 17Lieferpflicht
- § 18Ablieferung von Bezugscheinen
- § 19Abgabe und Bezug von Kraftstoff zwischen Kraftstoffhändlern
8. Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
9. Abschnitt Schlußvorschriften