Gesetze › KredWG › Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute› 4a. Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems §§ 48a bis 48s KredWG (weggefallen) Kreditwesengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 48 Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402 § 48a Maßnahmen bei Risiko einer übermäßigen Konzentration von Risikopositionen gegenüber einer zentralen Gegenpartei