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§ 4 KSKSaV

Amtsdauer

Die Amtsdauer der Mitglieder des Beirats beträgt vier Jahre. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus seinem Amt aus, so ist für den Rest der Amtsdauer ein Nachfolger zu berufen.

Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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