Gesetze › KundenbTischlPrV § 10 KundenbTischlPrV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Wiederholung der Prüfung Anlage 1 (zu den §§ 6 und 7) Bewertungsmaßstab und -schlüssel