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§ 235 LAG

Schadensfeststellung als Voraussetzung von Ausgleichsleistungen

Ausgleichsleistungen, auf die nach diesem Gesetz ein Rechtsanspruch besteht, werden nur gewährt, wenn der Schaden festgestellt ist.

Lastenausgleichsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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