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LAG

Lastenausgleichsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 29.6.2026 I Nr. 197 · Quelle

Erster Teil Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Erster Abschnitt Grundsätze
Zweiter Abschnitt Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil Ausgleichsabgaben
Achter Abschnitt
Dritter Teil Ausgleichsleistungen
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Feststellung von Schäden
Erster Titel Grundsätze
Zweiter Titel Schadensberechnung
Dritter Abschnitt Hauptentschädigung
Vierter Abschnitt Eingliederungsdarlehen
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
Zweiter Titel Eingliederungsdarlehen an einzelne Geschädigte (Aufbaudarlehen)
Dritter Titel Eingliederungsdarlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Arbeitsplatzdarlehen)
Fünfter Abschnitt Kriegsschadenrente
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
Zweiter Titel Unterhaltshilfe
Dritter Titel Entschädigungsrente
Vierter Titel Gemeinsame Vorschriften
Fünfter Titel Vorschriften für die Zahlung der Kriegsschadenrente nach dem 31. Dezember 2005
Sechster Abschnitt Hausratentschädigung
Siebenter Abschnitt Wohnraumhilfe
Achter Abschnitt Härteleistungen
Neunter Abschnitt Sonstige Förderungsmaßnahmen
Zehnter Abschnitt
Elfter Abschnitt Organisation und Zuständigkeit
Zwölfter Abschnitt Verwaltung der Mittel für den Lastenausgleich
Dreizehnter Abschnitt Verfahren
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
Zweiter Titel Verfahren bei Hauptentschädigung, Kriegsschadenrente und Hausratentschädigung
Dritter Titel Verfahren bei Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung und Hausratentschädigung sowie bei Eingliederungsdarlehen, Härteleistungen und auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen
Vierter Titel Verfahren bei der Wohnraumhilfe
Vierzehnter Abschnitt
Fünfzehnter Abschnitt Sonstige und Überleitungsvorschriften
Vierter Teil Gemeinsame Schlußvorschriften
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