Gesetze › LAG › Dritter Teil Ausgleichsleistungen› Elfter Abschnitt Organisation und Zuständigkeit § 307 LAG Bundesoberbehörde Im Bereich des Bundes wird ein Bundesausgleichsamt als selbständige Bundesoberbehörde errichtet. Lastenausgleichsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 306 Landesbehörden § 308 Ausgleichsämter