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§ 40 LAnpG

Anzuwendende Vorschriften

(1)

Auf den Formwechsel von kooperativen Einrichtungen sind im übrigen die §§ 23 und 24 sowie 26 bis 38 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des Mitglieds der LPG tritt der Trägerbetrieb.

Landwirtschaftsanpassungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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