AdvoCite

§ 44 LAP-htVerwDV

Schwerpunktgebiete, Einstellungsvoraussetzungen

(1)

In der Fachrichtung Bahnwesen ist eine vertiefte Ausbildung in folgenden Schwerpunktgebieten vorgesehen:

  1. 1.

    Bauingenieurwesen (B),

  2. 2.

    Maschinen- und Elektrotechnik (M/E) oder

  3. 3.

    Sicherungs-, Telekommunikations- und Elektrotechnik (S).

(2)

Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber eingestellt, die gemäß § 5 Nummer 2 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium des Bauingenieurwesens, des Maschinenbaues oder der Elektrotechnik oder eines vergleichbaren Studienganges mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern - ohne Praxis- und Prüfungssemester - an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einen entsprechenden Master-Abschluss nachweisen.

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved