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§ 45 LAP-htVerwDV

Gliederung der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden.

Fachrichtung: Bahnwesen
AusbildungsabschnittAusbildungsdauer (Wochen)AusbildungsstellenAusbildungsinhalte
BM/ES
I444Eisenbahn-BundesamtAbteilung 1: Personalangelegenheiten, Rechtsaufsicht, Verwaltungsverfahrensrecht, Betriebsgenehmigungen, Ordnungswidrigkeiten
948Abteilung 2: Technische Aufsicht und Bauaufsicht sowie Zulassung-im Ingenieurbau, Oberbau, Hochbau-von Sicherungs-, Telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen Planfeststellung
2142Abteilung 3: -Technische Aufsicht und Zulassungen von Fahrzeugen und maschinen-, bzw. elektrotechnischen Anlagen-Technischer Arbeitsschutz, überwachungsbedürftige Anlagen-Aufsicht über den Bahnbetrieb, Ausnahmen und Genehmigungen
444Abteilung 4: Finanzierung von Infrastruktur
433Sachbereich 1: Planfeststellung
832Sachbereich 2: -Technische Aufsicht und Bauaufsicht einschließlich Technischer Arbeitsschutz-Landeseisenbahnaufsicht
228Sachbereich 3: Technische Aufsicht und Bauaufsicht
454Sachbereich 4: Aufsicht über den Eisenbahnbetrieb
222Sachbereich 5: Finanzierung (Verwendungsprüfung)
-14Sachgebiete 224 und 226: Zulassung von Sicherungsanlagen
II444Bahnunternehmen oder Unternehmen der BahnindustrieFahrdienstleiterausbildung
444Triebfahrzeugführerausbildung
10 1)210 2)Technik, Bau und Instandhaltung von Anlagen
191Technik und Instandhaltung von Fahrzeugen
222Zusammenwirken der Bereiche: Betrieb, Fahrzeuge, Anlagen und Controlling
III111Bundesministerium für Verkehr und digitale InfrastrukturAufbau und Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
111Regierungspräsident/ BezirksregierungPlanfeststellung, insbesondere Anhörungsverfahren
1--Deutsches Institut für BahntechnikZulassungen nach dem Bauproduktengesetz und Vorbereitungen europäischer Zulassungen
31 3)-Stadtbauverwaltung einschließlich UmweltamtAufgaben und Arbeitsweise
3--Straßenbau- und StraßenverkehrsverwaltungAufgaben und Arbeitsweise
--2Regulierungsbehörde für Telekommunikation und PostAufgaben und Arbeitsweise
-11EnergieversorgungsunternehmenAufgaben und Arbeitsweise
-1-Kraftfahrt-BundesamtAufgaben und Arbeitsweise
-12Luftfahrt-BundesamtAufgaben und Arbeitsweise
666Häusliche Prüfungsarbeit
171717Lehrgänge
ca. 12ca. 12ca.12Erholungsurlaub
10410410424 Monate
  1. 1)

    Davon 8 Wochen Baustellenbereich.

  2. 2)

    Davon 4 Wochen Baustellenbereich.

  3. 3)

    Nur Umweltamt.

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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