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§ 1b LArbWoV

Ausschließung der Anwendung von Vorschriften des Einkommensteuergesetzes

Für Landarbeiterwohnungen, für die der Steuerpflichtige die Vergünstigungen des § 1 oder des § 1a in Anspruch nimmt, ist die Anwendung der §§ 7b und 7e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen.

Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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