§ 4 LArbWoV
Selbstaufbringungsbetrag
Für die Absetzung nach § 1 oder § 1a kommen nur die eigenen Aufwendungen (Selbstaufbringungsbetrag) in Betracht.
Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle