Die vorstehende Fassung der Verordnung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1973 beginnen; die Vorschrift des § 1a ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 1975 anzuwenden.
Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle