§ 16 EGLASaar
Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe
§ 290 des Lastenausgleichsgesetzes ist auch auf Unterhaltshilfe nach dem saarländischen Unterhaltshilfe-Gesetz anzuwenden.
Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle