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§ 21 LmhFortbPrüfV
Gesprächssimulation
(1)
Im Rahmen der Gesprächssimulation führt die zu prüfende Person ein Verkaufs-, Verhandlungs-, Beratungs- oder Mitarbeitergespräch mit Bezug zu dem von ihr entwickelten Marketing- und Präsentationskonzept oder zu dem von ihr entwickelten Gastronomiekonzept.
(2)
Die Gesprächssimulation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.