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§ 21 LmhFortbPrüfV

Gesprächssimulation

(1)

Im Rahmen der Gesprächssimulation führt die zu prüfende Person ein Verkaufs-, Verhandlungs-, Beratungs- oder Mitarbeitergespräch mit Bezug zu dem von ihr entwickelten Marketing- und Präsentationskonzept oder zu dem von ihr entwickelten Gastronomiekonzept.

(2)

Die Gesprächssimulation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.

Lebensmittelhandwerkfortbildungsprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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