§ 3 LStHVDV
Anerkennungsurkunde
Die Anerkennungsurkunde (§ 15 Absatz 3 des Steuerberatungsgesetzes) enthält
- 1.
die Bezeichnung der anerkennenden Behörde,
- 2.
Ort und Datum der Anerkennung,
- 3.
Namen und Sitz des Vereins,
- 4.
die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein,
- 5.
- 6.
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle