§ 4 LStHVDV
Ablehnung der Anerkennung
Über eine Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle