Gesetze › LuftPersV › Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften› Unterabschnitt 1 Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erneuerung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung §§ 118 und 119 LuftPersV (weggefallen) Verordnung über Luftfahrtpersonal · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 117 Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung § 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen