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§ 12 LuftPersV

Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten

Die im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten werden in Bezug auf die einschlägigen Anforderungen des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 im Einklang mit den Festlegungen des Anrechnungsberichts nach Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in der jeweils geltenden Fassung angerechnet.

Verordnung über Luftfahrtpersonal · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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