Gesetze › LuftPersV › Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften› Unterabschnitt 3 Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung § 130 LuftPersV (weggefallen) Verordnung über Luftfahrtpersonal · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 129 Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung § 131 Zuständige Stellen