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§ 25 LuftPersV

Form der Ausbildungserlaubnis

Die Ausbildungserlaubnis wird

  1. 1.

    für zugelassene Ausbildungsorganisationen in Form eines Zeugnisses nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilt,

  2. 2.

    für genehmigte Ausbildungseinrichtungen in Form einer Zulassung erteilt,

  3. 3.

    für Betriebe für die Ausbildung von technischem Personal nach § 23 Absatz 2 in Form einer Genehmigung erteilt.

Verordnung über Luftfahrtpersonal · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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