Gesetze › LuftPersV › Abschnitt 1 Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit› Unterabschnitt 3 Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder §§ 66 bis 70 LuftPersV (weggefallen) Verordnung über Luftfahrtpersonal · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 65 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugtechniker §§ 71 bis 76